ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN IMOLED Andreas Will

1 Geltungsbereich

Verkäufe und Lieferungen IMOLED Andreas Will (nachfolgend: "[IMOLED]") erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen (nachfolgend: "Lieferbedingungen"), welche der Käufer durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Die Geltung abweichender und ergänzender Lieferbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, auch wenn [IMOLED] diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Lieferbedingungen finden insoweit Anwendung, soweit nicht individuelle Vereinbarungen Anderes vorsehen.

2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von [IMOLED] sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von [IMOLED] zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrags des Käufers (wenn dieser insgesamt von [IMOLED] angenommen ist) oder nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung von [IMOLED] (wenn diese insgesamt vom Käufer akzeptiert worden ist) und nach diesen Lieferbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch [IMOLED].

2.2 [IMOLED] behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind [IMOLED] auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

2.3 Der Außendienst von [IMOLED] darf keine Verträge abschließen und keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen machen.

3 Lieferfristen und -termine

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von [IMOLED] schriftlich bestätigt worden sind und der Käufer [IMOLED] alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen in der von den Parteien vereinbarten Weise und Höhe geleistet hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend in der schriftlich vereinbarten Weise.

3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von [IMOLED] liegende und von [IMOLED] nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe (wie z.B. Streiks und Aussperrungen), Materialknappheit oder Knappheit an Komponenten, die Dritte produzieren und an [IMOLED] liefern, entbinden [IMOLED] für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Käufer in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Verzögern sich die Lieferungen von [IMOLED], ist der Käufer nur zum Rücktritt berechtigt, wenn [IMOLED] die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist. Dem Käufer steht dasselbe Rücktrittsrecht zu, wenn [IMOLED] - insolvent ist oder wird, oder wenn ein Insolvenzantrag durch das zuständige Gericht mangels Masse zurückgewiesen wird, - zahlungsunfähig ist oder wird, - schriftlich gegenüber dem Käufer oder gegenüber etwaigen anderen Parteien mitteilt, nicht in der Lage zu sein, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, oder - ein eigenes Liquidationsverfahren einleitet oder wenn Verfahren solcher Art gegen [IMOLED] seitens eines Gerichts oder im Zuge eines Urteils oder einer Vollstreckung veranlasst wird oder wenn ein ähnliches Verfahren eingeleitet oder in Hinblick auf einen wesentlichen Teil des Vermögens von [IMOLED] eingeleitet wird oder - ihren Geschäftsbetrieb liquidiert, auflöst, beendet oder suspendiert oder wenn es ihr auf andere Weise nicht gelingt, den Geschäftsbetrieb im normalen Umfang fortzuführen oder alle bzw. nahezu alle eigenen Vermögensgegenstände verkauft.

3.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist [IMOLED] unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers angemessen einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 [IMOLED] kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen.

4 Versand, Gefahrübergang, Versicherungen

4.1 Soweit vom Käufer keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung durch [IMOLED] nach ihrem billigen Ermessen auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Käufer selbst auf den Käufer über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Käufer über.

4.3 Der Käufer ist für die übliche Versicherung der Liefergegenstände verantwortlich.

5 Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Der Preis für die Liefergegenstände ist der von [IMOLED] genannte Preis; falls kein Preis genannt ist, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von [IMOLED].

5.2 Sind nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen im Hinblick auf den Erwerb des Liefergegenstandes bei [IMOLED] eingetreten, so ist [IMOLED] nach billigem Ermessen zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt. [IMOLED] behält sich das Recht vor, jederzeit vor der Lieferung den Preis der Liefergegenstände in der Weise zu erhöhen, als sich die Kosten für [IMOLED] außerhalb des eigenen Einflussbereiches erhöht haben (wie z.B. aufgrund geänderter Währungskurse, Währungsregelungen, Veränderung von Zöllen, wesentlicher Materialkostenerhöhungen oder anderer Herstellungskosten) oder auf geänderten Lieferdaten beruhen.

5.3 Soweit nicht anders zwischen [IMOLED] und dem Käufer vereinbart, verstehen sich alle von [IMOLED] genannten Preise als Ab-Werk Preise, und soweit sich [IMOLED] verpflichtet, die Liefergegenstände an einen anderen Ort als nach Salzkotten zu liefern, trägt der Käufer die entsprechenden Transportkosten.

5.4 Alle Preise von [IMOLED] verstehen sich inklusive Verpackung, aber ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Käufer trägt die im Zusammenhang mit der Einführung des Liefergegenstandes etwa entstehenden öffentlichen Abgaben, wie beispielsweise Zölle sowie – soweit anwendbar – die jeweiligen Urheberrechtsabgaben nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz.

5.5 [IMOLED] ist berechtigt, für Teillieferungen im Sinne der Ziffer 3.5 Teil-Rechnung zu stellen.

5.6 Jede Rechnung von [IMOLED] wird innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Zahlungen des Käufers gelten erst dann als erfolgt, wenn [IMOLED] über den Betrag verfügen kann.

5.7 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, ist [IMOLED] berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.8 Mitarbeiter von [IMOLED] sind zur Entgegennahme von Zahlungen jeder Art nur berechtigt, falls sie hierzu von [IMOLED] schriftlich bevollmächtigt sind.

5.9 Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für [IMOLED] kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

5.10 Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.11 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.12 Falls der Käufer mit etwa fälligen Kaufpreiszahlungen im Verzug ist oder eine seiner weiteren vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, ist [IMOLED] berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer von [IMOLED] gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann [IMOLED] unbeschadet anderer Rechte von einzelnen oder allen betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. [IMOLED] steht dasselbe Rücktrittsrecht zu, wenn der Käufer - insolvent ist oder wird, oder wenn ein Insolvenzantrag durch das zuständige Gericht mangels Masse zurückgewiesen wird, - zahlungsunfähig ist oder wird, - schriftlich gegenüber [IMOLED] oder gegenüber etwaigen anderen Parteien mitteilt, nicht in der Lage zu sein, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, oder ein eigenes Liquidationsverfahren einleitet oder wenn Verfahren solcher Art gegen den Käufer seitens eines Gerichts oder im Zuge eines Urteils oder einer Vollstreckung veranlasst wird oder wenn ein ähnliches Verfahren eingeleitet oder in Hinblick auf einen wesentlichen Teil des Vermögens von dem Käufer eingeleitet wird oder - seinen Geschäftsbetrieb liquidiert, auflöst, beendet oder suspendiert oder wenn es ihm auf andere Weise nicht gelingt, den Geschäftsbetrieb im normalen Umfang fortzuführen oder alle bzw. nahezu alle eigenen Vermögensgegenstände verkauft. Die Geltendmachung weiterer nach deutschem Recht bestehenden Rechte bleibt [IMOLED] unbenommen.

6 Eigentumsrechte

6.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von [IMOLED] aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum von [IMOLED]. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Liefergegenstände zu verkaufen oder zu verpfänden, soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. In dem Fall, dass der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände entgegen dem vorhergehenden Satz verkauft, tritt er bereits hiermit seine Ansprüche auf die Gegenleistung in Hinblick auf jeden späteren Weiterkäufer an [IMOLED] ab. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN IMOLED Andreas Will

6.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der [IMOLED] jeweils zustehenden Saldoforderung aus den Rechnungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Parteien, soweit [IMOLED] diese Forderung zusteht.

6.3 Auf Verlangen von [IMOLED] ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände angemessen zu versichern, [IMOLED] den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an [IMOLED] abzutreten.

6.4 Soweit [IMOLED] Software an den Käufer lizensiert, ist es das Verständnis der Parteien, dass das Eigentum an dieser Software nicht auf den Käufer übergehen soll.

7 Beschaffenheit, Rechte des Käufers bei Mängeln, Untersuchungspflicht

7.1 Die Liefergegenstände weisen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Spezifikationen der Liefergegenstände ("Beschaffenheitsvereinbarung").

7.2 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Käufer von [IMOLED] überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Liefergegenstände zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.3 [IMOLED] behält sich das Recht vor, die Liefergegenstände im Hinblick auf ihre Konstruktion, ihr Material und/oder ihre Ausführung geringfügig im handelsüblichen Maß abzuändern, sofern dadurch nicht die vereinbarte Beschaffenheit verändert wird. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber der vereinbarten Beschaffenheit bleiben insoweit vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

7.4 Rechte des Käufers wegen Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und [IMOLED] Mängel unter Angabe der Rechnungsnummer unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen [IMOLED] unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

7.5 Bei jeder Mängelrüge steht [IMOLED] das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Liefergegenstände zu. Dafür wird der Käufer [IMOLED] die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. [IMOLED] kann von dem Käufer auch verlangen, dass er die beanstandeten Liefergegenstände an [IMOLED] auf Kosten von [IMOLED] zurückschickt.

7.6 Mängel wird [IMOLED] nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam "Nacherfüllung") beseitigen.

7.7 Der Käufer wird [IMOLED] die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn [IMOLED] mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, nach zu voriger, unverzüglicher Mitteilung an [IMOLED] den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von [IMOLED] den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

7.8 Von [IMOLED] ersetzte Teile sind [IMOLED] auf Verlangen zurück zu gewähren. Rechte des Käufers bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Käufer zu vertretenden Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Käufer oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung, sofern die Mängel nicht von [IMOLED] zu vertreten sind.

7.9 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt [IMOLED]. Erweist sich die Mängelrüge als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt und war dies dem Käufer vor Erhebung der Mängelrüge erkennbar, so ist er [IMOLED] zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Fahrt- oder Versandkosten) verpflichtet.

7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat [IMOLED] sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

7.11 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate seit der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Käufer. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Käufers aus anderen Gründen als Mängeln des Liefergegenstandes sowie hinsichtlich der Rechte des Käufers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

8 Haftung und Schadensersatz

8.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer

8.2 dieser Lieferbedingungen wird die gesetzliche Haftung von [IMOLED] für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

8.1.1 (i) [IMOLED] haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

8.1.2 (ii) [IMOLED] haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

8.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

9 Produkthaftung

Veräußert der Käufer den Liefergegenstand, so stellt er [IMOLED] im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

10 Allgemeine Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Keine der Vertragsparteien darf etwaige Rechte nach diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Vertragspartei abtreten; doch gilt, dass [IMOLED] seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß diesem Vertrag ohne die Zustimmung des Käufers abtreten darf. Eine solche Abtretung ändert jedoch nichts an [IMOLED]' Pflichten gegenüber dem Käufer. Jegliche Abtretung oder Übertragung entgegen dieser Regelung ist unwirksam.

10.3 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.4 Alle aus diesem Vertrag oder mit diesem im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, die zwischen den Parteien nicht beigelegt werden könne, sind endgültig gemäß den Schiedsregeln der International Handelskammer unter Einschaltung eines oder mehrerer Schiedsrichter, die gemäß den genannten Regeln zu bestellen sind, beizulegen. Der Schiedsort ist Paderborn und die Schiedsverhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

10.5 Dieser Vertrag richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen unter dem Ausschluss der Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften.

Stand April 2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden von imoled Andreas Will e.K.

1. Werbeauftrag

1.1. Der Werbeauftrag zwischen imoled Andreas Will e.K. (nachfolgend IMOLED) und dem Werbekunden über die Schaltung Werbemitteln ergibt sich aus der erstellten Buchungsbestätigung (Auftragsbestätigung, bei Fehlen aus dem vom Werbekunden angenommenen Angebot, das nachfolgend als Auftrag angesehen wird) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbekunden, die ergänzend gelten.

1.2. Ein Vertrag zwischen IMOLED und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax, Onlinbuchung oder eMail seitens IMOLED, sowie durch Erfüllung des Auftrags seitens IMOLED zustande. IMOLED hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von IMOLED schriftlich bestätigt sind.

1.4. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von IMOLED.

1.5. Die Schaltungen der Werbung wie Einschaltzeit, Platzierung und Reihenfolge werden von IMOLED bestimmt.

1.6. Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots auf der Website von IMOLED als Referenz zu. Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich dieser Anzeige widersprechen.

2. Gewährleistung

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erteilte Werbung vor Zusendung zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist IMOLED nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder IMOLED trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

2.3. Technische Störungen sind von IMOLED innerhalb von 5 Werktagen zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

2.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

3.2. Der Auftraggeber stellt IMOLED von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei IMOLED entstehen können.

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich von IMOLED bei der Übermittlung auftreten.

3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft IMOLED keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen IMOLED.

3.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung IMOLED Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. IMOLED kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an IMOLED zu zahlen.

3.6. Ein freigeschalteter DATEN-Zugang ist ausschließlich für firmeneigene Werbung zu nutzen. Der Zusammenhang mit dem Auftraggeber muss eindeutig sein. Zuwiderhandlungen, insbesondere Verstöße gegen §4 JMStV (Verbreitung von rassistischen Inhalten, Gewaltverherrlichung oder Pornografie) oder der Upload von Spaßbildern werden mit einer Vertragsstrafe ab 30.000 Euro geahndet.

4. Rücktrittsrecht

4.1. IMOLED behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für IMOLED eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen von IMOLED entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft IMOLED an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen zu leisten.

5. Stornierung, Kündigung

5.1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich nach Vertragsabschluss nicht möglich.

5.2. Die Auftrags-, bzw. Buchungsbestätigung bestimmt die Laufzeit. Ab Beginn der Ausspielung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 5 Werktage vor Auslieferung ist die Kündigung zu einem Termin jederzeit möglich. Diese muss schriftlich erfolgen. 3 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber bei Stornierung keine Kosten. Spätere Stornierungen werden bis zum Schaltungsbeginn mit einer Schadensersatzpauschale von 25% des Netto-Auftragswertes berechnet. Ab Schaltungsbeginn erhöht sich die Pauschale auf 100% des Netto-Auftragswertes.

5.3. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Werbekunden, unabhängig von der Kündbarkeit des Auftrages, wird IMOLED binnen 5 Werktagen, bei Gefahr im Verzug unverzüglich, die Ausspielung stoppen.

6. Preise

6.1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von IMOLED, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Preise für Spoterstellung von IMOLED sind grundsätzlich nicht im Preis für die Schaltungen enthalten.

7. Geltungsbereich

7.1. Für alle mit IMOLED abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier genannten Bedingungen. IMOLED erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn IMOLED ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

7.2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

8. Werbezeitraum, Vertragslaufzeit

8.1. Der Werbezeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung (Angebot bzw. Auftragsbestätigung). Bei Buchungen ist der Kunde zur Abnahme innerhalb des bestätigten und bestimmten Zeitraumes verpflichtet, ein Übertrag in einen späteren Zeitraum von Leistungsansprüchen findet nicht statt.

8.2. Kann die im Werbeauftrag vereinbarte Ausspielung innerhalb des vereinbarten Zeitraums ganz oder teilweise nicht rechtzeitig ausgespielt werden, weil der Werbekunde erforderliche Mitwirkungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht hat, insbesondere weil der Werbekunde korrigierbare Ablehnungsgründe nicht beseitigt hat oder weil er die zu liefernden Informationen, Materialien bzw. Spots oder Vorlagen nicht, verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format oder Qualität geliefert hat, bleibt der Anspruch von IMOLED auf die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang bestehen und muss sich IMOLED nur tatsächlich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. IMOLED wird nach billigem Ermessen versuchen, die Ausspielung nach Ablauf des Werbezeitraums auszuspielen, ein Anspruch des Werbekunden hierauf besteht nicht und der Werbekunde hat insoweit sämtliche ihm ggf. entstehende Mehrkosten oder Verluste oder Schäden alleine zu tragen.

9. Haftung

9.1. IMOLED haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung, bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

9.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet IMOLED nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von IMOLED.

9.3. In allen anderen Fällen haftet IMOLED nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

10. Haftungsausschluss

IMOLED haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

11. Copyright

Das Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich IMOLED vor.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von IMOLED. IMOLED ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderem für diesen zuständige Gericht gelten zu machen.

12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

13. Sonstiges

13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

13.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

14. Zahlungen

14.1. Rechnungen und bestätigte Reservierungen sind sofort, spätestens jedoch ab erstem Tag der Schaltung der Werbung und innerhalb 7 Tagen, nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von IMOLED angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 7 Tagen nach Erstausstrahlung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich zum 1. eines jeden Monats eingezogen.

14.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann IMOLED die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

14.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit IMOLED nicht einen höheren Schaden nachweist.

14.4. IMOLED ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

Stand 10.2022