ENTSORGUNG & UMWELTSCHUTZ
ELEKTRO- UN ELEKTRONIKGERÄTE
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte können aber wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., enthalten, die wiederverwendet werden können. Daher verpflichtet das ElektroG die Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektrogeräte.
Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenfrei entweder bei allen kommunalen Sammelstellen (ÖRE) oder bei den Rücknahmestellen unseres Systempartners Interseroh in Ihrer Umgebung abgegeben werden.
Wir
haben lnterseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von
Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen.
lnterseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an
Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben
können. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.interseroh.de/weee-annahmestellen.
Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden.
Großgeräte (= mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu" an den Rücknahmestellen abgegeben werden - das heißt: Haben Sie ein Neugerät bei uns gekauft, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Kühlgerät, Waschmaschine, Elektroherd, Fernseher, etc.) bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per Email an lnterseroh unter weee-annahmestellen@interseroh.com. Oder kontaktieren Sie Interseroh telefonisch unter der Rufnummer 02203/ 9147 1850.
lnterseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der lnterseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind.
Ist dies der Fall, stellt lnterseroh Ihnen einen ebenfalls per Email einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:
- Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
- lnterseroh-Vertragsnummer des Auftraggebers
- lnterseroh-Logo
- möglicher Rückgabezeitraum
Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der lnterseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben.
Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen.
Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG). Bitte stellen Sie sicher, dass vor der Rückgabe von Elektroaltgeräten, wie z. B. Handys, Laptops, oder Computern alle persönlichen Daten gelöscht wurden. Entnehmen Sie bitte vor der Rückgabe des Gerätes auch alle Verbrauchsmaterialien, z. B. Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, und führen diese separat der Entsorgung zu. Betroffen durch die Regelungen des ElektroG sind die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom, oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Die Elektro- und Elektronikgeräte werden im Anhang des Gesetzes in 10 Kategorien eingeteilt. Darunter fallen Geräte wie z. B. Kühlschränke, Computer, Rundfunkgeräte, Handys, Uhren, Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, etc..
VERPACKUNGSMATERIAL
Verpackungsverordnung - VerpackV
Die
VerpackV strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die
Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen
nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich
zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z. B.
Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele
Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.Unser Ziel ist es,
unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges
Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und
umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu
Ihnen optimal geschützt.